Neue Minijob-Regelungen mit Übergangsfrist bis 2014

Minijob-Reform
Neue Minijob-Regelungen mit Übergangsfristen bis 2014

Künftig soll das monatliche Entgelt im Minijob bis 450 Euro betragen dürfen. Wie bei allen neuen Regelungen soll es Übergangsvorschriften geben – in diesem Fall für zwei Jahre. Wer nach dem 1.1.2013 eine Beschäftigung mit einem regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelt von höchstens 450 EUR aufnimmt, wird in dieser Beschäftigung kranken-, pflege- und arbeitslosenversicherungsfrei, aber rentenversicherungspflichtig. So sieht es der „Entwurf eines Gesetzes zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung“ mit Stand 25.9.2012 vor.

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