Minijob-Reform
Neue Minijob-Regelungen mit Übergangsfristen bis 2014
Künftig soll das monatliche Entgelt im Minijob bis 450 Euro betragen dürfen. Wie bei allen neuen Regelungen soll es Übergangsvorschriften geben – in diesem Fall für zwei Jahre. Wer nach dem 1.1.2013 eine Beschäftigung mit einem regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelt von höchstens 450 EUR aufnimmt, wird in dieser Beschäftigung kranken-, pflege- und arbeitslosenversicherungsfrei, aber rentenversicherungspflichtig. So sieht es der „Entwurf eines Gesetzes zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung“ mit Stand 25.9.2012 vor.